Abstract

Die Diskussionen zur Neuorientierung von Konzepten und Verfahren im Bereich sozialen Unterstützungs- und Versorgungsleistungen sind, allem voran vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und gleichzeitig einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen gesellschaftlicher Strukturen, in weiten Teilen der Gesellschaft angelangt. Die Anspruchsstellungen an tragfähige Formen der Daseinsvorsorge werden hierbei auf den verschiedensten Ebenen formuliert:

So soll unter dem Stichwort der generationengerechten Kommunen das immer noch weit verbreitete sektorale Denken und Handeln durch quartiersbezogene Unterstützungssysteme abgelöst werden –  Netzwerkarbeit tritt hierbei konsequent in den Vordergrund. Die Entwicklung breit angelegter und tragfähiger Rahmenbedingungen ist gleichsam schwierig zu realisieren wie dringend geboten.

Auch das Feld der stationären Altenhilfe befindet sich in einem tiefgreifenden Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen: Formen und Inhalte der Leistungserbringung werden auf vielen Ebenen neu definiert; Die Berufsbilder und auch das Berufsverständnis im Bereich der sozialen Unterstützungs- und Versorgungsleistungen stehen ebenso aus der Perspektive der Leistungserbringer wie auch aus dem Blickwinkel der Leistungsempfänger vor umfangreichen Veränderungen; In vielen Bereichen werden tradierte Formen der Mitarbeiter- und Betriebsführung infrage gestellt.

Mit Blick auf das Klientel der stationäre Altenhilfe lassen sich ebenso umfangreiche Veränderungsprozesse ausmachen. So erfolgt die Aufnahme von HeimbewohnerInnen zunehmend erst mit einem bereits weit fortgeschrittenen pflegerischen Versorgungserfordernis. In Folge der kritischen Diskussion des Autonomieprinzips ( ,die sich bei weitem nicht nur auf das Feld der stationären Altenhilfe begrenzt,) tritt gleichzeitig die Bedeutung der Selbstbestimmung zunehmend in den Vordergrund.

Um diesen Veränderungen begegnen zu können, ist ein Umdenken im Bereich der stationären Altenhilfe dringend geboten und unumgänglich. Die aus den 1980er Jahren nachhallende Forderung nach einer Öffnung der Pflegeheime scheint aktueller denn je und stellt weit mehr als ein harmonisch – revolutionäres Anerkennungsbestreben des Berufsstandes der Altenhilfe dar: Im Vordergrund steht allem voran die Erkenntnis, dass es breit aufgestellter und eng vernetzter Unterstützungskonzepte bedarf, um tatsächlich bedarfsgerechte Versorgungssituationen zu erreichen. Die Integration und Verzahnung der Dienstleister mit dem umliegenden Gemeinwesen und dessen Akteuren erscheint hierbei nicht mehr und nicht weniger als folgerichtig. [1]

Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass der Öffnung nach außen eine Öffnung von Innen vorangehen muss! Gemeint ist damit das Aufbrechen des erwähnten nach wie vor häufig anzutreffenden sektoralen Denkens, hin zu einem gemeinschaftlichen Austausch auf Basis eines entsprechenden Organisationsverständnisses im Sinne einer Auseinandersetzung und Verortung der Einrichtung mit sich selbst; In diesem Zusammenhang erscheint es auch heute noch leider alles andere als überflüssig, auf das damit einhergehende Erfordernis des `Deinstitutionalisierungsbestrebens` hinzuweisen.

Die aktuell immer lauter wertenden Signale in Richtung einer dringend gebotenen Notwendigkeit zur Veränderung gehen also von allen Seiten der Betroffenen und Beteiligten Akteure aus. Die Frage nach den Chancen und Grenzen einer konsequenten Orientierung hin zum Gemeinwesen ließe sich daher auch anders formulieren: Diese Signale zu überhören, die Chancen nicht zu nutzen und auf das mitgestalten zu verzichten markiert gleichzeitig eine wesentliche Grenzmarke der stationären Altenhilfe. Diese Grenze gilt es zu überwinden.

Die nachfolgende Arbeit befasst sich zunächst mit einer Beschreibung der Ausgangslage. In Form von begrifflichen Verortungen und geschichtlichen Überblicken werden die Begrifflichkeiten des Gemeinwesens und der stationären Altenhilfe konkretisiert. Daran anschließend folgt die Formulierung der Fragestellung. Entsprechend der Problemstellung steht im Mittelpunkt der Arbeit die Frage, ob Bedarfe und Möglichkeiten bestehen, die Pflegeheime in örtliche Planungsstrategien der umliegenden Pflegeinfrastruktur mit einzubeziehen. Die Bearbeitung der Fragestellung erfolgt durch eine Darstellung von Konzepten und Ansätzen zum Gegenstand. Die hierdurch entwickelten Einschätzungen und Erkenntnisse sollen abschließend als eine Art Handlungsempfehlung zusammenfassend dargestellt werden.

[1]Es soll hierbei weder der Stellenwert noch die Tragweite dieser zum Teil durchaus nachhaltig erfolgreichen Deinstitutionalisierungs – Bestrebungen abgesprochen werden;  Ebenso wie heute spiegeln auch die damaligen Ansätze die aktuellen politischen, gesellschaftlichen und berufsständischen Kontexte und sind in Zusammenhang mit diesen jeweilig unterschiedlichen Hintergründen zu betrachten. Auch TROST et al. verweisen darauf, dass erst in den 1990er Jahren die berufsfachliche breite Diskussion darüber begann, das Handeln der Pflegekräfte zugunsten des Selbstbestimmungsrechtes der BewohnerInnen in Frage zu stellen (vergl. TROST et al., 2015: 70).

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Aus Sicht des Autors sei an dieser Stelle außerdem angemerkt, dass es gerade die kritischen Denk- und Streitschriften von HUMMEL und weiteren Protagonisten der Altenhilfebewegung der frühen 1980er Jahre waren, die den Autor zum Studium bewogen haben, an dessen Ende es diese Abschlussarbeit zu verfassen gilt. Daher möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank gegenüber Herrn Martin Mybes betonen, der mir im wahrsten Wortsinn die `Wege aus der Zitadelle` ans Herz legte und mich eine sehr schöne und lehrreiche Zeit auf diesem Weg begleitete und prägte.