Dem Ansatz des Quartierskonzeptes folgend wird entsprechend auch die Lebenswelt des Pflegeheimes als fest eingebettet in das umliegende Quartier verstanden. Das KDA führt hierbei die konzeptionelle Entwicklung der stationären Wohnform des Altenwohnbaus weiter: Nachdem im sogenannten Pflegeheim der vierten Generation das Normalitätsprinzip als Hauptmerkmal des Hausgemeinschaftsmodells etabliert wurde siehe auch Kapitel 2.1.3), versteht sich das Pflegeheim der fünften Generation als sogenanntes `Quartiershaus`. Das Normalitätsprinzip des Hausgemeinschaftsmodells bildet hierbei die Basis. Darauf aufbauend entwickelte das KDA die konzeptuellen Grundlagen „Leben in Privatheit“, „Leben in Gemeinschaft“ und „Leben in Öffentlichkeit“[1] als Prinzipien der sog. stationären Wohnform der fünften Generation im KDA-Quartiershaus (vergl. MICHEL-AULI 2011b: 11 ff).
Ein vorrangiges Ziel hierbei ist es, „Möglichkeitsräume“ entstehen zu lassen, deren Nutzung auch immer der jeweilig neu zu entscheidenden Wahl zwischen Privatheit und Öffentlichkeit erlauben muss (vergl. MEYER / SCHWEHR / BÜRGIN 2011: 58 f). Unmittelbar verbunden mit den Möglichkeiten zur Entscheidung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit ist die Frage nach der Selbstbestimmtheit, hier vor allem mit Blick auf die „Freiheit der Wahl bezüglich der persönlichen Zugänglichkeit“ (SOWINSKI / PREISS / MICHEL-AULI 2010: 32). Das jeweils subjektive Gefühl der eigenen Unabhängigkeit steht also im Fokus.
Dem geht freilich wiederum die Notwendigkeit voraus, dass das Quartiershaus selbst als solches anerkannt und angenommen wird. Die Einrichtung muss sich hierfür in einem ersten Schritt für die Mobilisierung des Bürgerschaftlichen Engagements profilieren – die Unternehmenskultur und das Verständnis der in der Einrichtung haupt- und ehrenamtlich Tätigen geraten hierbei wiederum verstärkt in den Fokus: Wie bereits ausgeführt, geht der Öffnung nach außen eine Öffnung nach innen voraus.
[1] Um den Rahmen der Arbeit nicht über zu strapazieren, wird auf eine ausführliche Darstellung der Prinzipien verzichtet. Als kurze Skizzierung soll aber erwähnt werden, dass das Prinzip »Leben in Gemeinschaft« das Zusammenleben in familienähnlichen Strukturen in den Vordergrund stellt. Es werden hier in baulicher Hinsicht und konzeptionell vor allem die Merkmale der vierten Generation fortgeführt.
Im Vergleich zur vierten Generation nimmt das Prinzip »Leben in Privatheit« einen ausgeprägteren Stellenwert ein. Im Mittelpunkt steht hierbei das Bestreben, dem Phänomen der `erlernten Hilfslosigkeit` und dem `Verlust des Selbst` im GOFFMANN’schen Sinne durch die Stärkung der Autonomie der damit einhergehenden Subjektivierung der eigenen Persönlichkeit entgegenzuwirken. Dies soll u.a. erreicht werden durch die Schaffung eines Rückzugsraumes in Form eines Appartmentkonzeptes anstatt des üblichen Vorhaltens von Einzel- oder Doppelzimmerbelegungen.
Bei dem Prinzip »Leben in der Öffentlichkeit“ steht die Gesellschaftliche Ebene (Quartiersentwicklung) und Teilhabe im Vordergrund. Ziel ist (das Angebot zur) Vermeidung gesellschaftlicher Isolation. Die Sozialraumorientierten Versorgungsansätze spiegeln dabei inhaltlich die Bereiche des in Kapitel 3.1.1.1 genannten Lebensqualitätsmodells wieder.
