3.1.1.1 Altenhilfe als Teil der Quartiersentwicklung

Grundlage für die Altenhilfe- und Seniorenarbeit des KDA bildet das KDA-Lebensqualitätsmodell. Ausgangspunkt hierbei ist der Ansatz, dass die Selbstbestimmungsrechte für jeden Menschen konsequent umgesetzt werden müssen: Jeder Mensch ist Mittelpunkt seiner jeweiligen Lebens- und Handlungsbereiche. Diese Bereiche sind benannt als

  • Wohnen
  • Grundbedürfnisse
  • Arbeit
  • Sinn
  • Selbstverwirklichung
  • Gesundheit
  • Sicherheit
  • Soziale Kontakte

Diese Bereiche sind nach dem Lebensqualitätsmodell des KDA als „gelebte Grundrechte“ zu verstehen. Der Stellenwert der einzelnen Bereiche wird ausschließlich aus der Perspektive des jeweiligen Individuums bemessen (MICHEL-AULI 2012: 3 ff).

Zur Sicherung dieser Bereiche ist das Individuum auf die Vernetzung und Austausch mit seiner unmittelbaren Umwelt, dem Quartier angewiesen. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, müssen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Diese Bedingungen werden vom Kuratorium Deutsche Altershilfe als „Ziele der Quartiersentwicklung“ (MICHEL-AULI 2011a: 5) bezeichnet:

 

Ziel 1: Wertschätzendes gesellschaftliches Umfeld

Eine gemeinsam geteilte  Verantwortung bedarf eines vorangehenden Auf- und Ausbaus entsprechender normativer Grundlagen. Besonders hervorgehoben werden enttabuisierende und toleranzfördernde Ansätze sowie die Entwicklung einer gemeinsamen Identität. (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

Ziel 2: Tragende soziale Infrasturkturen

Das Erreichen einer hohen Lebensqualität im Quartier geht eng einher mit sozialen Beziehungen. Das KDA beschreibt hierzu etwa einen Ansatz aus dem Netzwerk von Nachbarschaften. Die normativen Grundlagen aus Ziel 1 haben direkten Einfluss auf die sozialen Netzwerke des Quartiers. (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

Ziel 3: Generationsgerechte räumliche Infrastruktur

Die möglichst einschränkungsfreie Erreichbarkeit ist zwingende Voraussetzung zur Teilhabe und Entwicklung eines sozialen Gemeinwesens. Neben (barrierefrei zugänglichen) Einkaufsmöglichkeiten zählen hier auch die Bereitstellung von Freizeit- und Begegnungsräumen zu den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen des Quartiers. (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

Ziel 4: Bedarfsgerechte Wohnformen

Die Bedarfslagen der Quartiersbewohner müssen von den vorhandenen Wohnangeboten erfüllt werden können, um ein möglichst langes Verweilen innerhalb des Quartiers zu ermöglichen. (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

Ziel 5: Bedarfsgerechte Dienstleistungen und Angebote

Oftmals wird die Abstimmung und Organisation mehrerer Angebote und Dienstleistungsformen benötigt, um den Verbleib im Quartier zu sichern. Die Bedarfserkennung und das Schnittstellenmanagement der Leistungserbringer zur Gestaltung des Hilfemixes ist eine Voraussetzung, um möglichst lange im Quartier verbleiben zu können. (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

Ziel 6: Wohnortnahe Beratung und Begleitung

Eine Anlaufstelle für Vermittlung und Information für möglichst die gesamte Bandbreite an Aufgabenfelder muss innerhalb des Quartiers vorhanden sein. Neben präventiven Ansätzen ist hiermit auch die Arbeit im Sinne eines Case Managements gemeint.[1] (vergl. Michel-Auli 2011a: 7 ff)

 

Die Verantwortlichkeiten sind hierbei neben der Kommune, der Bürgerschaft und der Politik auch ausdrücklich den Einrichtungen der stationären Altenhilfe als Dienstleistungserbringer zuzuschreiben: Gerade „Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch […] nehmen dabei im Rahmen von innovativen sozialraumorientierten Versorgungsansätzen die gesamte Bedarfslage ihrer Kunden in den Blick.“ (Michel-Auli 2011a: 12). Eine Einbindung der Leistungserbringer in lokale Versorgungsnetzwerke unter Einbezug des bürgerschaftlichen Engagements und weiterer Dienstleistungsformen muss hierbei auf jeden Fall erfolgen (vergl. Michel-Auli 2011a: 13) – eine umfassende Bedarfsabdeckung dieses Ansatzes erfordert zwingend eine aktive und ausgeprägte Einbindung in ein breit angelegtes, lebendiges und gut abgestimmtes Netzwerk.

[1] Case Management ist eine einzelfallorientierte Begleitung: Unter Berücksichtigung des relevanten Lebenslagenkontextes wird ein Prozess der koordinierten Leistungszusammenstellung initiiert. Die Bedürfnisse und Wünsche stehen hierbei im Mittelpunkt des Vermittlungsprozesses (vergl. HALLENSLEBEN 2008: 44).