2.3.3 Bewohner- / Klientelstruktur

Zum Ende des Jahres 2013 waren in Deutschland 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig[1] (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 7).

83 Prozent aller Pflegebedürftigen im Jahre 2013 waren 65 Jahre alt oder älter. Bei den 70- bis unter 75- jährigen besteht bei etwa jedem zwanzigsten (= 5 Prozent) eine Pflegebedürftigkeit. 37 Prozent der Pflegebedürftigen waren älter als 85 Jahre. Bei 64 Prozent aller Menschen mit 90 Jahren oder älter bestand eine Pflegebedürftigkeit. (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 8).

Im Vergleich zu 1999 ist die Anzahl der in Einrichtungen der stationären Altenhilfe versorgten Pflegebedürftigen um 35,8 Prozent (= 202.000 Personen) gestiegen (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 7).

Mehr als ein Drittel aller Pflegebedürftigen wiesen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf (35 Prozent = 919.000)[2]. Darüber hinaus wurde bei weiteren 109.000 Personen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit vorlag (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 7).

Der mit zwei Dritteln größte Anteil der Pflegebedürftigen von ins. 1,86 Millionen Personen wurde in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Bei 1,25 Millionen zuhause lebenden Pflegebedürftigen wurden die pflegerischen Versorgungsleistungen ausschließlich durch deren Angehörige erbracht. Die Versorgung von 616.000 in der eigenen Häuslichkeit lebenden Pflegebedürftigen erfolgte ausschließlich oder mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 7).

29 Prozent aller Pflegebedürftigen (764.000) wurden vollstationär in Einrichtungen der Altenhilfe betreut. Zum Zeitpunkt Dezember 2013 erfolgte diese Versorgungsleistung in rund 13.000 zugelassenen Pflegeheim (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 7 f).

Mit einem Anteil von 94 Prozent steht die Versorgung von älteren Menschen deutlich im Vordergrund der Leistungserbringung. Bei 3 Prozent der Einrichtungen stand eine geronto – psychiatrische Versorgung im Mittelpunkt. 2 Prozent der Einrichtungen erbrachten überwiegende Versorgungsleistungen an schwerkranken oder sterbenden Menschen. In weiteren 2 Prozent der Einrichtungen stand vor allem die Versorgungsleistung behinderter Menschen im Vordergrund.

Von den in Pflegeheimen in Deutschland insgesamt angebotenen 903.000 Plätzen entfallen 94 Prozent auf die vollstationäre Dauerpflege. 88 Prozent des Platzangebotes im Dauerpflegebereich wurde im Jahr 2013 von pflegebedürftigen Personen mit einer Pflegestufe nach dem SGB XI in Anspruch genommen. (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 18).

59 Prozent aller im Jahr 2013 vollstationär betreuten Pflegebedürftigen wiesen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz auf. Weiter wurden im Jahr 2013 bei 11.100 Personen Versorgungsleistungen in vollstationärer Dauerpflege erbracht, bei denen zwar eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, aber keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes festgestellt wurde (vergl. statistisches Bundesamt 2015: 18).

Im Vergleich zum Jahr 1999 ist die Anzahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 35,8 Prozent gestiegen. Im ambulanten Bereich stieg die Anzahl der versorgten Pflegebedürftigen im Vergleich mit dem Jahr 1999 um 48,3 Prozent (vergl. ROTHGANG et al. 2012: 35 f).

Vor dem Hintergrund dieses aufgezeigten Ist- Zustandes sind weitere Rahmenbedingungen und beeinflussende Entwicklungsszenarien zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der demographischen Trends kann festgehalten werden, dass es zu einer weiteren deutlichen Zunahme der Anzahl älterer und hochaltriger Menschen kommen wird. Nach Einschätzung der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird sich die Struktur der Bevölkerung in Deutschland weiter wandeln: Von den heute in Deutschland lebenden ca. 82 Millionen Menschen sind etwa 25 Prozent 60 Jahre und älter. Diese Gruppe wird im Jahre 2020 auf 30 Prozent und bis zum Jahre 2050 auf knapp 37 Prozent ansteigen. Gleichzeitig wird der Anteil der 20 bis 59-jährigen von heute 55 Prozent auf etwa 47 Prozent im Jahre 2050 abnehmen. Diese Entwicklung wird unter anderem zu einer Zunahme der Anzahl älteren Menschen in Ein-Personen-Haushalten führen. Auch wird die Anzahl an älteren und hochaltrigen Ehepaaren in Ein-Generationen-Haushalten zunehmen (vergl. statistisches Bundesamt 2003: 6 ff).

Hinsichtlich der fortschreitenden Entwicklung der sozialen Trends kann von einer weiteren Zunahme der Ein-Personen-Haushalte ausgegangen werden. Auch wird es zu einer weiteren Pluralisierung der Haushaltsformen kommen. Weiter zeichnet sich in fast allen Schichten der Bevölkerung im Vergleich zu früher eine höhere Erwartungshaltung hinsichtlich materieller und infrastruktureller Unterstützungsleistungen in der Pflegebedürftigkeit ab. Auch die Pflegebereitschaft wird voraussetzungsvoller und ist an vielfältige infrastrukturelle Unterstützungsformen und an die mit Einbeziehung anderer (Kommune, Gemeinde, etc.) gebunden. Hinsichtlich des Krankheitspanoramas ist bereits heute ein günstigerer Gesundheitszustand der älteren Menschen, aber, gleichzeitig auch eine Zunahme von Multimorbidität der hochaltrigen Altersgruppe zu verzeichnen. Auch kommt es zu einer Zunahme von chronisch-degenerativen Erkrankungen sowie zur Zunahme der Anzahl der Menschen mit demenziellen Erkrankungen (vergl. KRYAS 2008: 6 ff).

Wenn für die kommenden Jahre die Annahme einer Konstanz hinsichtlich der Alters- und geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeiten zu Grunde gelegt wird, so wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis ins Jahr 2030 um knapp die Hälfte erhöhen (vergl. ROTHGANG et al. 2012: 10).

[1] Als `pflegebedürftig` erfasst wurden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhielten. D. h., von Seiten der Pflegekasse oder des privaten Versicherungsunternehmens wurde das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit festgestellt und dementsprechend eine Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I – III vorgenommen. Nicht zur Gruppe der Pflegebedürftigen Personen gezählt wurden Menschen mit vorhandener erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, bei denen aber keine Einstufung nach Pflegestufe vorgenommen wurde.

[2] eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt gem. §45a SGB XI dann vor, wenn aufgrund von kognitiven Einschränkungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen in erheblichem Ausmaß dauerhafte Einschränkungen bei der selbständigen, unabhängigen und eigenverantwortlichen Erfüllung alltäglicher Aufgaben bestehen.