„Geschichte ist nicht nur Geschehenes, sondern auch Geschichtetes – also der Boden, auf dem wir stehen und bauen“.
Hans von Keler (*1925), deutscher Theologe.
Die Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen ist seit jeher Aufgabe des unmittelbaren sozialen Umfeldes. Erste Beschreibungen und Aufzeichnungen von gesundheitserhaltenden Lebensgestaltungen gehen bis weit vor unsere Zeitrechnung zurück. Doch zu keiner Zeit hat es jemals zu viele hochbetagte pflegebedürftige Menschen gegeben. Hohe Säuglingssterblichkeiten, akute Krankheiten, hygienische Verhältnisse und der Stand medizinischer Versorgung wirkten dem Altwerden und damit auch den im Alter auftretenden Krankheiten und damit einhergehenden Versorgungserfordernissen entgegen.
Im europäischen Raum ist die Entwicklung der Pflege eng verbunden mit dem christlichen Wertesystem. In Mitteleuropa gelten vor allem an Klöster angesiedelte Herbergen, Hospize oder Hospitäler, im städtischen Bereich häufig sogenannte Armen- / und Siechenhäuser als Vorläufer der heutigen Alten- und Pflegeheime. Hierbei wird die »Karitas« eher als religiöse Aufgabe, denn als Beruf aufgefasst[1].
Die vormals primär durch Ordensfrauen erbrachten pflegerischen Versorgungsleistungen blieben vor allem aufgrund des gesellschaftlichen Rollenverständnisses bis in die Neuzeit hinein eine Domäne der Frauen. Das hierbei verankerte Denken und die Vorstellungen über Pflege wirken bis heute nach.
Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Umbrüche im Zuge der beginnenden Industrialisierung und einer damit einhergehenden Zunahme sozialer Problemlagen wuchs der Bedarf an Versorgungsmöglichkeiten für pflegebedürftige hochbetagte sowie für kranke Menschen stark an. Vor diesem Hintergrund entstanden um das Jahr 1800 die ersten Ausbildungsformen im Bereich der Pflege als Beruf.
Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen ging auch eine Veränderung der beruflichen Entwicklung einher: Mit der Emanzipation vom rein männlich geprägten Gesellschaftmodell setzten sich die Frauen damit durch, selbst einer bezahlten und abgesicherten Arbeit nachgehen zu können. Dies führte zu erheblichen und lange prägenden Kontroversen innerhalb der verschiedenen Gruppierungen der Pflegenden.
Zahlreiche Kriege führten zur Zunahme von Versorgungserfordernissen verwundeter und pflegebedürftiger Menschen. Neben dem steigenden Bedarf an Lazaretten entstanden gegen Ende des 19. Jahrhunderts im deutschen Reich auch erste reine Alten- und Pflegeheime, die ihren baulichen und versorgungsstrukturellen Merkmalen nach eher als Verwahranstalten zu charakterisieren sind. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Bedarf an Versorgungsformen pflegebedürftiger zunehmend größer. Neben einem großflächigen Auf- und Ausbau der ambulanten pflegerischen Versorgung kam es auch zu einer Zunahme stationärer Versorgungsformen (vergl. auch Pflege Heute -o. V.- 2011: 20 ff, Altenhilfe – o. V.- 2011: 994 ff).
Die Versorgung von Alten- und Pflegeheimbewohnern wurde bislang durch Personal der Krankenpflege erbracht, bis es in den 1960er Jahren innerhalb des Pflegebereiches zu einer Differenzierung der Arbeitsfelder und einer Spezialisierung der Gesundheitsberufe kam. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Neben der erhöhten Lebenserwartung, veränderten Familien- und Wohnverhältnissen, dem medizinischen Fortschritt und Veränderungen des Arbeitsrechtes waren es nicht zuletzt die Erkenntnisse der gerontologischen Forschung sowie der Sozialwissenschaften, die den in Deutschland begangenen und europaweit einzigartigen Weg für eine professionelle Altenpflege ebnete.
Die baulichen Merkmale von Pflegeeinrichtungen erlauben eine recht klare Typisierung. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe kategorisiert die baulichen und konzeptionellen Entwicklungen von Pflegeheimen in der BRD nach einem (derzeit) fünfstufigen Generationenmodell (vergl. MICHEL – AULI 2011b: 11):
Als erste Generation von Pflegeheimen werden Heime zum Zeitpunkt nach Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum Beginn der sechziger Jahre bezeichnet. Da aufgrund der Folgen des Krieges ein genereller Mangel an Wohnraum herrschte, wurde der Nachfrage nach Heimplätzen durch die Nutzung großer öffentlicher Gebäude wie Schlösser oder ehemaliger Verwaltungsbetriebe entsprochen. Schlafsäle und einfachste sanitäre Ausstattung bestimmten das damalige Bild der Pflegeeinrichtungen.
Zwar wurden in den 1950er Jahren zunehmend neue Einrichtungen gebaut, jedoch ohne Veränderung der zugrundeliegenden konzeptionellen Merkmale. Im Vordergrund stand, den Insassen Schlaf-und Essplatz zur Verfügung zu stellen. Anstatt Schlafsäle wurden vermehrt Mehrbettzimmer gebaut, allerdings blieben häufig sehr beengte räumliche Verhältnisse bestehen.
Die baulichen Merkmale von Pflegeheimen in den sechziger und siebziger Jahren orientierten sich am Klinik-Leitbild und werden vom KDA als zweite Generation der Pflegeheime in Deutschland klassifiziert. Die typische Bauweise war gekennzeichnet durch lange Flure, an denen Bewohner Zimmer und Funktionsräume aufgereiht waren. Die Versorgungsstruktur wies stark ausgeprägte Merkmale der Funktionsorientierung auf. Auch wurde die Hygiene stark betont. In diesen klinikartigen Pflegeheimen entstanden die ersten Gemeinschaftsräume. Auch ließ die pro Bewohner zur Verfügung stehende Gesamtfläche deutlich mehr Raum zu, als dies bisher noch der Fall war (vergl. hierzu auch KREIMER 2004: 67).
Die baulichen und konzeptionellen Grundlagen für die Pflegeheime der dritten Generation, nach denen etwa ab den 1980er Jahren gebaut wurde, lassen sich vom Leitbild »Wohnheim« ableiten. Neben den Pflegeerfordernissen sollten hier die Einrichtungen vor allem auch als Lebensraum verstanden werden, um vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Menschenbildes den Wohnbedürfnissen der »Bewohner« zu entsprechen. Es wurden nur noch 1- und 2 – Bett Zimmer gebaut, die meist mit einer eigenen Nasszelle versehen waren. Weiter wurde eine Aufteilung in 20 bis 30 Bewohner umfassende Wohnbereiche vorgenommen, die in der Regel auch Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen vorhielten. Zentrale Einrichtungen wie Friseur oder Beschäftigungsangebote wurden dezentralisiert und in die Wohnbereiche eingegliedert. Funktionsräume wie Lager oder Pflegearbeitsräume wurden dagegen zentralisiert und möglichst aus den Wohnbereich verbannt. Das zugrundeliegende Motto war `mehr soziale Kontakte auf den Wohnbereichen und in den Gemeinschaftsräumen, mehr Privatheit in den Bewohnerzimmern`. (vergl. DÜNOW 2003: 57)
Nachdem die bisherigen Generationen der Pflegeheime in ihrer Charakteristik von Seiten des KDA eher beschrieben als konzeptionell geprägt wurden (wobei anzumerken ist, dass bereits zur dritten Generation konzeptionelle Eckpunkte durch das KDA mitentwickelt wurden), lässt sich die konzeptuelle Ausrichtung der vierten und fünften Generation allem voran der Tätigkeit des KDA zuordnen.
Das Modell der »Hausgemeinschaft« als vierte Generation der Pflegeheime stellt eine um die Jahrtausendwende durch das KDA entwickelte Konzeption als Weiterentwicklung der konventionellen Pflegeheime dar. Als Leitbild wird hierbei das `Normalitätsprinzip` der Familie genannt: Im Vordergrund steht der Wegfall von `Anstaltsstrukturen` und die bauliche Orientierung an einer Wohnung. Im Pflegeheim der vierten Generation sollen überschaubare Gruppen von jeweils etwa neun Personen ähnlich einer Großfamilie zusammenwohnen. Alle Bewohner der Hausgemeinschaft verfügen über private Rückzugsmöglichkeiten, dass möglichst mit eigener Nasszelle ein jeweils in sich geschlossenes Apartment bildet. Das Gemeinschaftsleben findet im wohnungszentralen Wohn-, / Koch-, und Aufenthaltsbereich statt. Hier ist mindestens ein Mitarbeitender als Bezugsperson (sog. Alltagsbegleiter) vor Ort. „Der Herd ist gleichsam der »Brennpunkt« der Gemeinschaft. Die alten Menschen beteiligen sich – ihren Fähigkeiten und Vorlieben entsprechend – aktiv an den alltäglichen Aktivitäten […]“ (DÜNOW 2003: 60).
Die Weiterentwicklung des Hausgemeinschaftsmodells spiegelt sich in der aktuellen, fünften Generation der Pflegeheimkonzeption nach dem KDA wieder. Im Vordergrund steht nun das „virtuelle Pflegeheim“. Wobei die Virtualität hierbei nicht im Sinne der Informatik als computergenerierte Umgebung, sondern im Sinne eines grundsätzlich gegebenen Möglichkeitsraumes zu verstehen ist. Es geht also darum, entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen angepasste Versorgungsmöglichkeiten zu bieten. Im Vordergrund der Versorgung steht ein Netzwerk, das sich, ausgehend von der jeweiligen Situation und der Individualität des Betroffenen am jeweiligen Einzelfall und an dessen Situation orientiert und hierbei Möglichkeitsräume zur Versorgung bietet.
Um die Notwendigkeit der Einbettung der Einrichtung in das umgebende Umfeld und die damit verbundene Gemeinwesenorientierung der Einrichtung zu verdeutlichen, wählt das KDA anstatt des Ausdrucks `Alten- oder Pflegeheim` den Begriff des „Quartiershauses“. Eine ausführlichere Darstellung der KDA – Quartiershäuser und der zugrundeliegenden konzeptionellen Ausrichtung erfolgt in Kapitel 3.1.1 .
[1] Mit Karitas wird die tätige Nächstenliebe und Wohltätigkeit im Christentum bezeichnet. Als wertschätzende, helfende Liebe gilt die Karitas seit den Anfängen des Christentums als christliche Tugend. Weiter gilt die Karitas auch als konkrete helfende Tätigkeit vor dem Hintergrund einer barmherzigen, geduldigen und wohltätigen Haltung. Die klassischen Tätigkeitsgebiete der Karitas finden sich in der Hilfe für Familien in Not, das Besuchen von Gefangenen, der Solidarität mit Ausgestoßenen und in der Kranken- und Altenpflege. (vergl. Wikipedia-Autoren 2016: o. S.)
