Viele Begrifflichkeiten rund um den Ausdruck des `Gemeinwesens` werden synonym verwendet, bzw. weißen zum Teil Unklarheiten hinsichtlich der damit verbundenen Semantik auf. Beispielhaft genannt werden können hierbei die Begriffe »Lebenswelt«, »Öffentlichkeit«, »Gemeinde«, »Nahraum«, »Umwelt«, »Mitwelt«, »Interessengemeinschaft«, »Kommune« oder »Milieu«. Auch SCHULZ weist darauf hin, dass die Begrifflichkeiten entsprechend unterschiedlicher Sichtweisen und Bedeutungen teils synonym Verwendung finden (SCHULZ 2009: 85 f.).
Im Glossar des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist zur Begrifflichkeit des Gemeinwesens folgende Ausführung zu finden: “Gemeinwesen ist ein Sammelbegriff. Er bezeichnet alle gegenwärtigen und historischen Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens in allgemeiner, öffentlicher Gemeinschaft, die über den Familienverband hinausgehen. In der Gegenwart ist der Staat beinahe die einzige Form des Gemeinwesens. Aber auch die Kommunen, als elementare Teilsysteme des Staates, können als Gemeinwesen aufgefasst werden.“ (o. V. 2016: o. S. [entnommen aus dem Glossar des Internetauftritts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, siehe auch Literaturverzeichnis])
Bei dem Versuch einer Begriffsbestimmung weißen EBBE / FRIESE mit WENDT darauf hin, dass „ein Gemeinwesen erstens Mensch meint, zweitens das Gebiet, wohin sie gehören, und drittens das Geschehen des Zusammenlebens am Ort – das lebendige Gemeinwesen im kleinen und im großen“. (EBBE / FRIESE 1989: 2 f). Ebbe und Friese führen hierzu weiter aus, dass das Gemeinwesen als soziales System und in diesem Sinne als komplexer Organismus zu verstehen ist, welches aus mehr besteht als nur aus der Summe der darin befindlichen Einzelindividuen. Weiter wird hierzu ausgeführt, dass die Begriffsbestimmung des Gemeinwesens sich immer an der Begrifflichkeit des sozialen Netzwerkes orientiert. (EBBE / FRIESE 1989: 47 ff).
SCHULZ greift in seiner Begriffsbestimmung auf den Soziologen FERDINAND TÖNNIES zurück und führt aus, dass der Begriff des Gemeinwesens in der Begrifflichkeit nach TÖNNIES als ein bestimmter Typ von Gemeinschaft verstanden wird, der durch kodifizierte Normen, tradierte Sitten, Gebräuche, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Mitglieder gekennzeichnet ist[1] (SCHULZ 2009: 85).
In weiterer Ausführung weißt SCHULZ darauf hin, dass der Begriff des Gemeinwesens im Sinne von OELSCHLÄGEL eher als gemeindeähnlicher Begriff als kleine und klar lokalisierte soziale Einheit zu verstehen ist, erweitert um eine ganzheitliche Betrachtungsweise subjektiver Lebenswelten „im Sinne von Lebensverhältnissen, Lebensformen und -zusammenhänge der Menschen“ (SCHULZ 2009: 85).
Hieraus folgert SCHULZ, dass das Gemeinwesen im Sinne von Lebenswelten der Menschen in einem sozialen Raum zu verstehen ist, wie es beispielsweise in einem Stadtteil der Fall sein kann. Hierbei werden prioritär die sozialen Beziehungen der Akteure innerhalb dieses Sozialraums herausgestellt. Führt man diesen Gedanken weiter aus, wird deutlich, dass die sozialen Interaktionen auf der von SCHULZ als `mikrosozial` bezeichneten Ebene dazu führen kann, dass die strukturellen Ebenen größerer Interessengruppen und entsprechende weitere Systemebenen bis einschließlich der Ebene der Gesellschaft involviert werden können. Das hierbei entstehende Netzwerk der Akteure auf mikrosozialer Ebene wird nach SCHULZ als Gemeinwesen verstanden (vergl. SCHULZ 2009: 84 ff).
Dieser Annahme folgend umfasst der Begriff des Gemeinwesens neben der sozialen Interaktion auch dessen Organisation, bzw. die hieraus entstehenden sowie den hierbei zugrundeliegenden Strukturen.
Nach HUMMEL spielt eine geographische, bzw. lokale Verortung bei der Begrifflichkeit des Gemeinwesens zunächst eine nur nachgeordnete Rolle. Unabhängig davon, ob es sich um einen Stadtteil oder die sozialen Beziehungen einer Gruppe handelt, entspricht das Gemeinwesen nach HUMMEL allem voran einer Ausdrucksform gemeinsamer und grundsätzlicher Lebensbedürfnisse. Die Gestaltung und Veränderung dieses Bedürfnisraumes, entsprechend der Ansichten der Beteiligten und geprägt durch deren Mitarbeit, gilt nach HUMMEL als das zentrale Merkmal des Gemeinwesens (vergl. HUMMEL 1982: 53, 97): Daher ist das Gemeinwesen nach HUMMEL eher „[…] dialektisch zu verstehen. Es ist gleichzeitig ursprüngliches menschliches Lebens- und Entfaltungsbedürfnis, wie es auch die schon geronnene Form desselben ist“ (HUMMEL 1982: 53).
Innerhalb seiner Gesellschaftstheorie beschreibt HABERMAS das Gemeinwesen als den Raum der »bürgerlichen Öffentlichkeit«. Die bürgerliche Öffentlichkeit lässt sich hierbei als „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ bezeichnen (HABMERMAS 1996: 86). Die bürgerliche Öffentlichkeit entfaltet sich dabei zwar im Spannungsfeld zwischen Staat und Gesellschaft, bleibt hierbei aber stets selbst in der Sphäre des privaten Bereiches. Das von Seiten der bürgerlichen Öffentlichkeit gewählte Medium der Auseinandersetzung ist das öffentliche Räsonnement. Im Öffentlichen Räsonnement findet sich die „empirische Allgemeinheit der Ansichten und Gedanken der vielen“ (HABERMAS 1996: 195).
Nach HABERMAS kommt im `Publikum der räsonierenden Privatleute` jenes Phänomen zustande, welches KANT als „öffentliches Zustimmen“ und HEGEL als „öffentliche Meinung“ versteht. (Vergl. HABERMAS 1996: 225, 195). In diesem Zusammenhang entwickelt HABERMAS den »Lebenswelt-Begriff«, der alle intersubjektiv geteilten Hintergrundannahmen umfasst, in die jeder Kommunikationsprozess stets eingebettet ist. Somit werden die privaten Lebensverhältnisse zum Resonanzmedium der bürgerlichen (zivilgesellschaftlichen) Öffentlichkeit (vergl. HONNETH 2007: 279 – 283).
Nach HABERMAS entspricht die öffentliche Meinung der Form des gesunden Menschenverstandes und ist dazu in der Lage, „die wahrhaften Bedürfnisse und richtigen Tendenzen der Wirklichkeit“ zu spiegeln (HABERMAS 1996: 198). Damit bildet die bürgerliche Öffentlichkeit ein dynamisches und stets in Entwicklung befindliches System des kommunikativen Handelns (vergl. HONNETH 2007: 279).
[1] Zur Beschreibung sozialer Beziehungen entwickelte der Soziologe FERDINAND TÖNNIES (1855 – 1936) die Begriffe Gemeinschaft und Gesellschaft. Der Begriff der Gesellschaft nach TÖNNIES unterscheidet sich in der dem oben geschilderten Verständnis von dem der Gemeinschaft dadurch, dass Gesellschaft als Gruppe von Menschen verstanden wird, die insgesamt nur wenig verbindet. (vergl. ETZIONI 1998: 137)
